Das Logo des Nachhaltigkeitsteams

Die neuen EU-Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft – von Anforderungen zu Wettbewerbsfähigkeit

Die EU steht vor einer der größten Änderungen der Produktgesetzgebung seit Jahrzehnten. Unternehmen, die sich rechtzeitig darauf vorbereiten, können die Kontrolle über ihre Materialflüsse übernehmen, die Beziehungen zu ihren Lieferanten stärken und eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit aufbauen.

Die neuen Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft machen diese zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Geschäfts. Sie zielen darauf ab, dass Produkte länger halten, Ressourcen intelligenter genutzt werden und sich Produkte leichter reparieren, wiederverwenden und recyceln lassen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Transparenz und Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette verschärft.

Dies bedeutet für Unternehmen nicht nur neue Verpflichtungen, sondern gibt ihnen auch eine klare Richtung für die Zukunft vor.

Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur neue Verpflichtungen, sondern auch eine klare Richtung für die Zukunft. Wenn Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Versorgungssicherheit zu geschäftskritischen Themen werden, gewinnen zirkuläre Geschäftsmodelle für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zunehmend an Bedeutung“, sagt Elin Blomgren, Mitarbeiterin im Nachhaltigkeitsteam, die Unternehmen bei der Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft unterstützt.

Circular Economy Act – der nächste große Hebel für den Wandel

In der zweiten Jahreshälfte 2026 soll das Gesetzespaket „Circular Economy Act” vorgelegt werden. Im Gegensatz zu den bereits beschlossenen Rechtsvorschriften, die sich auf einzelne Produkte konzentrieren, verfolgt dieses Paket einen breiteren Ansatz, der Materialflüsse und die Systemebene einbezieht.

Das Ziel ist es,:

  • die Verwendung von Sekundärrohstoffen zu steigern
  • die Widerstandsfähigkeit und Versorgungssicherheit der EU zu stärken
  • Hindernisse für die Wiederverwendung, das Recycling und zirkuläre Geschäftsmodelle zu beseitigen

Die Rechtsvorschriften sollen unter anderem Elektronikabfälle, kritische Rohstoffe sowie gemeinsame Regeln für die Verwendung und den Handel mit Sekundärrohstoffen innerhalb der EU umfassen. Für Branchen wie das Bauwesen, die Elektronikindustrie, die chemische Industrie, die Textilindustrie und die Verpackungsbranche könnte dies einen deutlichen Wandel bedeuten: weg von linearen Kreisläufen, hin zu Geschäftsmodellen, bei denen die Lebensdauer, die Demontage und die Wiederverwendung zentrale Wertschöpfungsfaktoren sind.

Hier bietet sich eine wichtige Chance: Unternehmen, die bereits jetzt damit beginnen, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die auf Lebenszykluskosten, Wiederverwendung und zirkuläre Beschaffung ausgerichtet sind, können sowohl ihre Anfälligkeit verringern als auch neue Einnahmequellen erschließen. Zirkularität wird ganz einfach zu einem Mittel, um das Geschäft zukunftssicher zu machen“, erklärt Elin.

Elins drei erste konkrete Schritte:

  1. Erfassen Sie den Lebenszyklus Ihrer Produkte und ermitteln Sie Verbesserungsmöglichkeiten, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken
  2. Verfolgen Sie die Entwicklung des „Circular Economy Act” und informieren Sie sich mithilfe von Markt- und Umweltanalysen über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Trends.
  3. Legen Sie Zuständigkeiten fest und erarbeiten Sie einen klaren Plan für die Umstellung.

Weitere wichtige EU-Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft – in Kürze

  1. Eco-Design-Verordnung (ESPR)
    Sie führt detaillierte Nachhaltigkeitsanforderungen, wie z. B. Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Recyclinganteil, direkt in Produkten ein.
  2. Die „Right to Repair“-Richtlinie
    Sie macht Reparaturen zur ersten Wahl, indem sie die Verbraucherrechte stärkt und Anforderungen an die Hersteller stellt.
  3. Digitale Produktpässe
    Gewährleistung von Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch Zugang zu Produktdaten während des gesamten Lebenszyklus ist ein wesentlicher Aspekt.
  4. Batterieverordnung
    Sie regelt den Klimafußabdruck, die Rückverfolgbarkeit, die Austauschbarkeit und das Recycling von Batterien – vom Rohstoff bis zur Endphase.
  5. Verpackungsverordnung (PPWR)
    Sie verschärft die Anforderungen an alle Verpackungen, um Abfall zu reduzieren und die Wiederverwendung sowie das Recycling von Materialien zu fördern.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Ihr Unternehmen kreislauforientierter werden kann und welche gesetzlichen Anforderungen auf Sie zukommen? Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir einen maßgeschneiderten Weg für Ihr Unternehmen!

Illustration einer nachdenklichen Frau

Haben Sie Fragen zur Nachhaltigkeit?